Allgemeine Mietbedingungen

Vertragsschluss

Ein verbindlicher Mietvertrag für die Ferienwohnung ist erst dann geschlossen, wenn nach erfolgter Buchungsanfrage der von den Vermietern übersandte Mietvertrag durch Zahlung des vereinbarten Mietpreises durch den Mieter akzeptiert wurde. Die Zahlung ersetzt die Unterschrift.

 

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

 

Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten für elektrischen Strom, Heizung und Wasser, Wäschepaket (1x Bettwäsche und Handtücher je Person) enthalten. 

Die Kosten für die Endreinigung sowie der gemäß Satzung der Stadt Braunlage zu zahlende Gästebeitrag werden im Mietvertrag separat angegeben. 

 

Zahlung

Der gesamte Mietpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung des Mietvertrags auf das Konto der Vermieter zu überweisen. Geht die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen ein, so liegt kein verbindlicher Mietvertrag vor und die Vermieter sind berechtigt, den reservierten Zeitraum für andere Buchungen freizugeben. 

Entscheidend ist das Datum des Zahlungseingangs.

 

Schlüssel / Zugang

Das Mietobjekt wird schlüsselfrei vermietet. Der Mieter erhält frühestens 7 Tage vor Anreise, jedoch erst nach vollständiger Zahlung des Mietpreises und des Gästebeitrags, einen Berechtigungscode zur Betätigung der elektronischen Türschlösser während der Mietdauer. 

Hierfür ist die Bereitschaft, die entsprechende App (NUKI) auf dem eigenen Smartphone zu nutzen, zwingend erforderlich. 

 

Die Zugangsberechtigung ist auf den Mietzeitraum (stundengenau) beschränkt. Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nur nach vorheriger Absprache mit den Vermietern möglich. 

 

Mietdauer / Inventar

Am Anreisetag stellen die Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr zur Verfügung. 

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 11:00 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand verlassen. Der Mieter hat noch das benutzte Geschirr zu spülen und Papierkörbe und Mülleimer zu leeren. 

 

Tierhaltung

Das Mitbringen eines Hundes ist nur nach Anmeldung bei der Buchung und Zahlung des Reinigungsaufschlags gestattet. 

Der Hund darf zu keiner Zeit unbeaufsichtigt in der Wohnung belassen werden. 

Bei mehreren Hunden oder anderen Tierarten ist eine separate Genehmigung der Vermieter erforderlich.

 

Rücktritt vom Vertrag & Aufenthaltsabbruch durch den Mieter

Der Mieter kann jederzeit vor Beginn des Mietverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber den Vermietern vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. 

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so werden durch die Vermieter unter Berücksichtigung eines pauschalen Ersatzes für bereits entstandene Aufwendungen und einem entgangenen Gewinn folgende Rückzahlungen geleistet:

 

Rücktritt 

  • bis 49 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises 
  • ab 48 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
  • ab 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
  • danach und bei Nichterscheinen: 10 % des Mietpreises

Die Kosten für die Endreinigung und gezahlte Gästebeiträge werden vollständig erstattet. 

Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

 

Rücktritt vom Vertrag durch die Vermieter & Haftungsausschluss

Die Vermieter behalten sich das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn außergewöhnliche Umstände dies erforderlich machen. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen), unvorhersehbarer Schäden an der Unterkunft (z.B. durch Vandalismus oder technische Defekte) oder sonstiger Umstände, die die Nutzung der Ferienwohnung unmöglich machen. 

In diesem Fall erfolgt eine vollständige Erstattung aller bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Vermieter beruhen.

 

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das Inventar äußerst pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder am Gebäude sowie den dazugehörigen Anlagen sind von dem Mieter zu ersetzen, wenn und in­soweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht wor­den sind. 

Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Aufnahme nicht angemeldeter Personen, Störung des Hausfriedens kann der Vertrag fristlos durch die Vermieter gekündigt werden. Eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht. 

Der Mieter ist verpflichtet, die Einrichtung auf Vollständigkeit und Gebrauchsfähigkeit bei Ankunft zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter in geeigneter Form zu melden. Dies gilt auch für auftretende Schäden während der Mietzeit.

 

Rechtswahl & Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand für alle Streitig­keiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnsitz der Vermieter. 

 

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